Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Unseren sämtlichen Verkäufen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind in allen Teilen unverbindlich und freibleibend.

Lieferung

Muster und Proben sowie Analysendaten und Farbbezeichnungen sind stets unverbindlich. Höhere Gewalt (z.B. Betriebsstörungen auf den Werken, Feuer, Streik, Aussperrung, Stilllegung, behördliche Maßnahmen, mangelnde Zufuhr an Rohstoffen, Behinderung in der üblichen Beschickungsart usw.) sowie andere unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse, die die Lieferung – auch soweit Vorlieferanten von uns betroffen sind – verhindern oder erschweren, berechtigen uns zu Preiszuschlägen und/oder zum vollen oder teilweisen Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zum Schadenersatz.

Gewährleistung

Beanstandungen kaufmännischer Abnehmer sind nur zulässig, wenn sie innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir kosten- und spesenfrei Ersatzlieferung durchführen, womit alle Ansprüche derartiger Abnehmer abgegolten sind. Bei Mängelrügen von Privatabnehmern innerhalb der gesetzlichen Fristen werden wir nach unserer Wahl ebenfalls kosten- und spesenfrei Ersatzlieferungen durchführen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Beanstandung/Mängelrüge ist, dass sich die Ware noch in unverändertem Zustand befindet und der Käufer Rückgriffsrechte gegen Dritte sichergestellt hat.

Haftung

Ansprüche des Käufers wegen Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Kaufmännischen Abnehmern gegenüber haften wir, soweit gesetzlich zulässig, auch dann nur auf den Wert der Lieferung beschränkt.

Zahlung

Zahlungen sind spesenfrei zum vereinbarten Termin zu leisten. Bei Überweisung gilt der Tag der Gutschrift, bei Scheck- und Wechselzahlung der Tag der Einlösung als Eingangstag. Wir können eingehende Zahlungen nach freier Wahl verrechnen. Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art berühren die Verpflichtung zur Zahlung nicht. Geltendmachen eines Pfand- oder Zurückbehaltungsrechts gegen uns ist unzulässig.

Bei Zahlungsverzug können wir weitere Lieferungen einstellen und unter Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche von allen Verträgen zurücktreten, ohne dass es besondere Inverzugsetzung bedarf. Falls der Käufer nicht zahlt und/oder sonstige Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

Aufrechnung

Wir sind berechtigt, unabhängig von Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit mit unseren Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Käufer gegen uns oder mit uns verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) zustehen. Der Käufer willigt ein, dass verbundene Unternehmen bis zur Höhe unserer Forderungen gegen den Käufer statt an ihn mit befreiender Wirkung (§ 362 Abs. 2 BGB) an uns leisten können.

Recht des Verkäufers auf Rücktritt

Zahlungsverzug berechtigt uns, weitere Lieferungen einzustellen sowie von bestehenden Lieferverträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir sind weiterhin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn wir nach Vertragsabschluss von ungünstigen Vermögensverhältnissen des Käufers Kenntnis erlangen. § 321 BGB bleibt unberührt.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen unser Eigentum. Verkauf und Verbrauch der Ware sind gestattet, solange nicht Zahlungsverzug vorliegt. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers abzuholen, welcher auf Einwendungen und Gegenansprüche dazu verzichtet und jetzt schon den Zugang zu den Lagerräumen und Tankeinrichtungen gestattet.

Wird unsere Vorbehaltsware mit fremden Waren oder waren des Käufers vermischt, so können wir unser Miteigentum an der Gesamtmenge in der gleichen Weise geltend machen.

Der Käufer tritt seine Forderungen gegen Dritte aus etwaiger Weiterveräußerung oder im Zusammenhang mit einem Verbrauch der Ware zugunsten Dritter vor vollständiger Bezahlung sicherheitshalber an uns ab. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Vertragspartner unverzüglich von der Abtretung zu unterrichten, soweit wir das nicht selbst tun.

Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Teile Lübeck.

Abnehmer, die nicht Vollkaufleute sind, können an diesem Gerichtsstand verklagt werden, wenn sie keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt haben oder ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Handelsregister: Amtsgericht Lübeck HRB 16600 HL